Obligatorischer Hundekurs
Die Ausbildung für Hundehalter umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil à je 4 Stunden. Wer welchen Kurs besuchen muss, können Sie folgender Tabelle entnehmen.
(Grundlage Bundesgesetz ab dem 01.09.2008)
| übernimmt einen Hund vor dem 1.9.2008 | übernimmt zwischen dem 1.9.2008 und dem 1.9.2010 einen Hund | übernimmt nach dem 1.9.2010 einen Hund | |
| Bereits Hundehalter | keine Ausbildung nötig | muss bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres das Training absolvieren | muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren |
| Bisher nicht Hundehalter | keine Ausbildung nötig | muss den Theoriekurs und das Training bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren | muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren |
Theoretischer Teil (4 Stunden für 140. — CHF)
Den theoretischen Teil müssen Ersthundebesitzer absolvieren.
Selbstverständlich dürfen auch interessierte Zweit- oder Dritt- Hundehalter daran teilnehmen,
welche sich einfach informieren oder auf dem neusten Stand bringen wollen.
Es wird ein entsprechender Ausweis, welcher auf Lebzeiten gültig ist, im Kreditkartenformat erstellt
(Ausweiskosten 40. — CHF)
Praktischer Teil - Training (4 Lektionen à 35. — CHF)
Der praktische Teil muss mit jedem Hund, der nach dem 1. September 2008 übernommen wurde, absolviert werden.
Auch dann, wenn es sich nicht um den ersten Hund handelt.
Es wird ein entsprechender Ausweis auf die Chipnummer des Hundes im Kreditkartenformat erstellt
(Ausweiskosten 40. — CHF)
Wir bieten die entsprechenden Kurse für alle Interessierten seit Oktober 2009 an. Obligatorische Hundekurse (Kursausschreibungen_2010)
Diverse Kurse (Kursausschreibungen_2010)
Neu: Welpenspielgruppe in Küssnacht am Rigi (Details)